Das Mobbing ist als Begriff der Psychologie und umgangssprachlich etabliert und beschreibt Zustände, wo Menschen Arbeitskollegen schikanieren, unmenschlich ausgrenzen, psychisch terrorisieren und sie aus dem Betrieb hinausekeln wollen. Entweder geht das Mobbing von einer Einzelperson mit stillschweigendem Verhalten der Rest der Gruppe aus, oder von einem Mob, die mindestens eine einzelne Person tyrannisiert und terrorisiert. Das Mobbing kann verbal und non-verbal ausgedrückt werden oder sogar mit Sach- und Leibschäden einhergehen.
Soziale Konflikte sind vorprogrammiert, wenn gegensätzliche Interessen, Bedürfnisse, Wünsche und Ziele der beteiligten Personen und ungeregelte Arbeitsabläufe oder Ansprüche (wie die Regelung der Überstunden oder Arbeitsschichtzugehörigkeit) eruierbar sind.
Die Folgen vom Mobbing sind für die gemobbte Person gravierend. Diese können an körperlichen und seelischen Beschwerden leiden. Sie klagen über Schlafstörungen und ständigem Grübeln über das Mobbing und das Verhalten der Mobber. Psychosomatische Beschwerden, Ängste und Ratlosigkeit sind die Folgen. Das schlechte Abschalten nach der Arbeit und Ängste die Arbeit zu verlieren machen den Feierabend zur Qual. Das Privatleben kann darunter dermaßen leiden, dass Scheidungen nicht ein Einzelfall bleiben. Eine Verstärkte soziale Isolation und schwere Depressionen können einen Suizid begünstigen.
Die Auswirkungen von Mobbing auf den betrieblichen Ablauf sind nicht zu unterschätzen. Konflikte, Präsentismus und Absentismus sowie Sabotage der Arbeit anderer und eine Behinderung der Arbeitsabläufe sind die Regel. Die allgemeine Team- und Kundenzufriedenheit lässt nach und der wirtschaftliche Schaden ist immens.
Der durch den allgemeinen psychischen Stress bezifferte Schaden beläuft sich nach dem Stressreport Deutschland 2012 auf ca. 6 Milliarden Euro. Psychisch bedingte Erkrankungen verursachten hiernach mehr als 50 Millionen Krankheitstage und knapp mehr als 40% der Frühberentungen.
Das Mobbing stellt ein ernst zunehmendes, arbeitsbedingtes psychosoziales Risiko mit Krankheitswert dar, das dringend präventiv angegangen werden muss.
Der Gesetzgeber hat den Grundstein für präventive Maßnahmen gegen Mobbing gelegt. Arbeitgeber sind nach § 241 BGB in die Pflicht genommen, die Fürsorgepflicht, die Persönlichkeitsrechte, die Gesundheit und andere Interessen ihrer Arbeitnehmer rücksichtsvoll in angemessener Weise zu berücksichtigen. Das Arbeitsschutzgesetz §5, Ziff.6 verpflichtet bei der Gefährdungsbeurteilung zur Berücksichtigung und Ermittlung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Im „Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt“ hat die gesetzliche Unfallversicherung DGUV einen Fragekatalog zur psychischen Fehlbeanspruchung veröffentlicht.
Der Arbeitsschutz stellt die Notwendigkeit zum Schutz der Arbeitnehmer vom psychischen Stress in den Fokus, um Aggressionen, Konflikte, Krankheiten und den Rückzug des Betroffenen (privat und beruflich) vermeiden zu können. In der „Gemeinsamen-Deutschen-Arbeitsschutzstrategie“ (Arbeitsprogram Psyche) sind die Zusammenhänge zwischen den psychisch bedingten Arbeitsbelastungen und seelisch-körperlichen Erkrankungen trotz fehlender unmittelbarer Kausalattribution als evident dokumentiert.
TIPs zum Umgang mit Mobbing
1. Selbstreflexion: | Wie ist der Ist-Zustand des Konflikts?
Wie lange läuft der Konflikt schon? Wer mobbt wen? Was trage ich als Betroffener bei einer Eskalation bei? Warum verhalten sich andere mir gegenüber so feindlich? Was habe ich bisher zur Deeskalation beigetragen? Was hat die mobbende Seite zur Deeskalation beigetragen? Was haben die anderen im Team zur Eskalation bzw. Deeskalation beigetragen? Was kann ich noch für eine Deeskalation ohne fremde Hilfe unternehmen? Was kann ich für eine nachhaltige Konfliktlösung unternehmen? |
2. Hilfe-Suchen: | Wen kann ich diesbezüglich als Ansprechpartner konsultieren?
Soll ich offen darüber mit dem Partner reden? Soll ich den Betriebsarzt zur Rate ziehen? Soll der nächste Abteilungsleiter informiert werden? Soll die Personalabteilung oder Geschäftsführung informiert werden? Soll der Betriebsrat mit einbezogen werden?
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3. Ombudperson: | Soll ein betrieblich genannter Schlichter / Mobbingbeauftragter bestellt werden?
Soll eine unabhängige Person zur Schlichtung eingeholt werden? Soll eine Beratungsstelle für Mobbingopfer eingeschaltet werden? |
4. Medizinisch: | Soll der Hausarzt konsultiert werden?
Soll eine zusätzliche psychiatrische Behandlung erfolgen? Soll eine unterstützende Psychotherapie eingeleitet werden? Soll ein meditatives Verhalten unter Anleitung geübt werden? Soll die Selbstoptimierung unterstützend angegangen werden? |